Steuererklärung für Gastgeber: Mieteinnahmen korrekt angeben
Als Gastgeber sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Mieteinnahmen ordnungsgemäß zu erklären und die steuerlichen Meldepflichten einzuhalten, die von den Behörden und den genutzten Buchungsplattformen vorgegeben werden. Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche Pflichten für Sie gelten und wie Sie die benötigten Unterlagen in Ihrem Holidu-Konto finden.
Allgemeine Pflichten zur Steuererklärung
- Alle Einnahmen aus kurzfristigen Vermietungen müssen in Ihrer jährlichen Steuererklärung angegeben werden, entsprechend den steuerlichen Vorschriften Ihres Landes.
- Vermietungsbezogene Ausgaben, wie zum Beispiel Nebenkosten, Reparaturen oder Verwaltungsgebühren, können je nach den Steuerregeln Ihres Landes absetzbar sein.
Welche Kosten Sie absetzen können, hängt von Ihrer steuerlichen Ansässigkeit, Ihrer Rechtsform und dem jeweils geltenden Besteuerungsverfahren ab. Wir empfehlen, für die Klärung der in Ihrem Land absetzbaren Kosten einen Steuerberater zu konsultieren. - Bewahren Sie detaillierte Aufzeichnungen über Einnahmen, Ausgaben und Belege für jede Immobilie und jede Buchung auf.
- In vielen Ländern gelten Mieteinnahmen als privates oder gewerbliches Einkommen und müssen auch dann angegeben werden, wenn Sie Vermittlungsplattformen nutzen. Lokale Vorschriften legen häufig fest, ob Ihre Tätigkeit als „gewerblich“ oder „nicht gewerblich“ einzustufen ist. Diese Einstufung richtet sich beispielsweise nach der Anzahl der Immobilien, dem Umsatzvolumen oder der Anzahl vermieteter Tage. In vielen Rechtsordnungen ist die Anmeldung eines Gewerbes ab Erreichen dieser Schwellenwerte gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Entscheidung.
Plattformspezifische Meldepflichten
DAC7 (EU-weite Richtlinie)
- Die DAC7-Richtlinie verpflichtet Plattformen wie Holidu, detaillierte Informationen über die Einnahmen von Gastgebern zu erfassen und an die Steuerbehörden in der EU weiterzugeben. Diese Pflicht gilt seit 2023.
- Holidu meldet dabei folgende Informationen:
- Identifikationsdaten des Gastgebers, einschließlich Steueridentifikationsnummer, Anschrift, Geburtsdatum und bei Unternehmen die Handelsregisternummer
- Identifikationsdaten der Immobilie, einschließlich vollständiger Adresse
- Gesamtumsatz des Gastgebers
- Gebühren, Provisionen oder Steuern pro Immobilie
- Gesamtzahl der gebuchten Tage pro Immobilie
- Die Meldung an die Behörden ersetzt nicht Ihre eigene Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Die von Ihnen heruntergeladene Übersicht unterstützt Sie jedoch bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Cedolare Secca (Italien)
- Die Cedolare Secca ist eine pauschale Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen in Italien, einschließlich der Einnahmen, die über Plattformen erzielt werden.
- Italienische Plattformen sowie internationale Plattformen, die in Italien tätig sind, können verpflichtet sein, einen Teil der Steuer einzubehalten und im Auftrag der Gastgeber an die italienischen Behörden abzuführen.
Wann wir die Steuer einbehalten
Für Privatgastgeber ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Handelsregistereintrag wenden wir standardmäßig die Quellensteuer der Cedolare Secca an. Diese automatische Einbehaltung bleibt bestehen, sofern Sie nicht als gewerblicher Gastgeber gelten. Dies ist der Fall, wenn Sie aktiv bestätigen, dass Sie 3 oder mehr Immobilien vermieten, oder wenn Sie eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Handelsregisternummer angeben.
So laden Sie Ihre Steuerübersicht herunter
- Melden Sie sich in Ihrem Holidu-Konto an.
- Klicken Sie oben rechts im Menü auf Konto.
- Scrollen Sie nach unten zu Ihre Berichte und Bescheinigungen.
Dort finden Sie die Dokumente, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen, zum Beispiel Ihren DAC7-Bericht oder in Italien die Certificazione Unica.
Sie benötigen Ihre Buchungsrechnungen?
Wenn Sie zusätzlich Ihre Buchungsrechnungen benötigen, finden Sie diese im Bereich Rechnungen unter dem Reiter Finanzen im linken Seitenmenü.
Wichtige Hinweise
- Unvollständige oder fehlerhafte Angaben in Ihrer Steuererklärung können zu Rückfragen oder Prüfungen durch die Behörden führen.
- Steuerliche Vorschriften und Meldepflichten können sich jährlich ändern. Informieren Sie sich daher regelmäßig über Neuerungen in Ihrem Land.
- Wenn Sie Anfragen oder Benachrichtigungen von Holidu oder anderen Plattformen zu Ihren Steuerdaten erhalten, reagieren Sie bitte zeitnah und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen bereit. So vermeiden Sie Verzögerungen bei Auszahlungen oder Einschränkungen Ihres Kontos.
- Bei Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder zu Ihren Berichten nutzen Sie bitte den Assistenten im Hilfecenter. Dieser unterstützt Sie direkt.
Zusammenfassung
- Gastgeber müssen alle Mieteinnahmen angeben und die lokalen sowie plattformspezifischen Steuermeldepflichten einhalten.
- Holidu meldet Gastgeber-Einnahmen gemäß DAC7 und lokalen Vorschriften, etwa der italienischen Cedolare Secca, an die zuständigen Behörden.
- Bewahren Sie Ihre Aufzeichnungen auf, laden Sie Ihre Einnahmenübersichten herunter, sammeln Sie Ausgabenbelege und lassen Sie sich für Ihre Region von einem Steuerberater beraten.
- Ihren DAC7-Bericht oder die Certificazione Unica können Sie direkt in Ihrem Holidu-Konto unter „Ihre Berichte und Bescheinigungen“ herunterladen.
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