Was ist ein Assistenztier?

Ein Assistenztier ist kein Haustier, sondern ein speziell ausgebildeter Begleiter, der Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützt. Die meisten Assistenztiere sind Hunde. Sie dürfen Gäste mit Behinderungen in Ihre Ferienunterkunft begleiten, auch wenn Haustiere dort normalerweise nicht erlaubt sind.

Typische Beispiele sind:

  • Blindenhunde für blinde oder sehbehinderte Menschen
  • Signalhunde für gehörlose oder schwerhörige Menschen
  • Anfallwarnhunde für Menschen mit Epilepsie
  • Assistenzhunde für weitere Bedürfnisse

Welche Pflichten haben Gastgeber?

  • Keine Zusatzkosten: Für Assistenztiere dürfen keine Haustiergebühren oder Aufpreise für Reinigung verlangt werden.
  • Zugang zu allen Bereichen: Assistenztiere müssen in alle Bereiche der Unterkunft, die Gästen offenstehen, mitgenommen werden dürfen.
  • Keine Ablehnung: Gäste mit Assistenztier dürfen nicht aufgrund Ihrer Haustierregeln abgelehnt oder benachteiligt werden.
  • Gleichbehandlung: Gäste mit Assistenztier müssen wie alle anderen Gäste behandelt werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren diese Regeln?

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Räumen zu gewähren. Dies schließt Ferienunterkünfte ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Welche nationalen Gesetze gelten in Europa?

Die nationalen Regelungen zu Assistenztieren unterscheiden sich je nach Land. Hier finden Sie die jeweiligen Gesetze:

Bei Fragen zur Anwendung dieser Regeln in Ihrem Land hilft Ihnen Ihr lokales Holidu-Team gerne weiter.

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